Informationen zur Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse

Anspruchsberechtigte erhalten bis zu 80% des jeweiligen Kassentarifs, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Überweisung durch einen Vertragsarzt für Kinder- und Jugendheilkunde, Vertragsarzt für Neurologie, Vertragsarzt für Psychiatrie, Vertragsarzt für innere Medizin oder von einem Vertragspsychotherapeuten (§11 Psychotherapiegesetz).
  • Überweisungen eines anderen Vertragsarztes, eines Wahlarztes oder Allgemeinmediziners sind vorab chefärztlich zu genehmigen.
  • Die Überweisung muss eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose aufweisen (kodiert nach ICD-10).

ACHTUNG: als anspruchsbegründete Verdachtsdiagnosen gelten NICHT:

F81 - Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten

F7 - Intellektuelle Beeinträchtigungen (Intelligenzminderung)

 

Das Honorar wird zunächst beim Wahlpsychologen bezahlt.

Anschließend wird die ausgestellte Privathonorarnote mit detaillierter Auflistung aller erbrachten Leistungen, der ärztliche Überweisungsschein und eine Zahlungsbestätigung beim Sozialversicherungsträger eingereicht.